Betäubungsmittel auf Reisen |
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Allgemeine Hinweise
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Auf den folgenden Seiten finden Sie eine alphabetische Länderliste mit Hinweisen auf die gesetzlichen Bestimmungen sowie die zuständigen nationalen Behörden. |
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Einreise nach Deutschland
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Wenn ein Medikament / Arzneimittel den deutschen betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegt, dann ist stets Vorsicht geboten. In einem solchen Fall muss die reisende Person nachweisen, dass das Medikament aufgrund einer ärztlichen Verschreibung erworben wurde. dazu muß eine ärztliche Verordnung oder eine ärztliche Bescheinigung in Urschrift oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden. |
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Ausreise aus Deutschland
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Wer Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen möchte muß gleichsam einige Regeln beachten: |
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...in Staaten des Schengener Abkommens
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Die Länder des Schengener Abkommens sind neben Deutschland: |
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...bei Reisen in andere Länder
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Grundlegend ist anzuraten, das Sie sich vor Antritt der Reise über die Rechtslage des Landes informieren, welches Sie bereisen möchten. Eventuell erforderliche Genehmigungen von der zuständigen Behörde des Reiselandes sollten rechtzeitig beschafft werden. |
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