AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unseren Gesundheitsinformationsservice:

...werden derzeit überarbeitet. Für nähere Informationen treten Sie bitte mit uns in Kontakt.





































































Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung auf "Travelmedicus":


1. Auftragspartner, Werbeauftrag

1.1 mediScon übernimmt die Beratung und Vermarktung bezüglich Werbung auf der Internetseite www.travelmedicus.de und www.travelmedicus.com. „Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) ist der Auftrag eines Auftraggebers an mediScon zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web auf den mediScon-Internetseiten.

1.2 Eine „Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: einem Text oder einem Bild (z.B. Button, Banner, Logo), jeweils mit einem Verweis (Link) auf die Internetseiten des Auftraggebers.

2. Auftragsabschluss, Preise und Rabatte

2.1 Angebote von mediScon sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt ausschließlich durch seine schriftliche Bestätigung durch mediScon, durch Einstellen in die Internetseiten von mediScon / travelmedicus oder durch Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine schriftliche nicht ersetzen. Der Auftrag kommt in dem bestätigten, ggf. vom Angebot des Kunden abweichenden Umfang zustande, auch wenn die Platzierung nicht festgelegt wurde.

2.2 Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die einen Auftragsbestandteil bildende Preisliste. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen. Diese AGB finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.

2.3 Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4 Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird in den Mediaunterlagen von mediScon hingewiesen.

2.5 Eine Stornierung von Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich bei mediScon eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen vor Schaltungsbeginn der Kampagne werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Auftragswertes berechnet. Storniert der Auftraggeber während der laufenden Kampagne, so berechnet mediScon eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des noch nicht abgegoltenen Auftragswertes.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Es gilt die Vergütung gemäß der Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste. Die genaue Abrechnung erfolgt zu Beginn des vereinbarten Schaltungszeitraumes. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig.

3.2 Für die Rechtzeitigkeit des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrages kommt es darauf an, dass der jeweils fällige Betrag am 10. Tag nach Rechnungsstellung durch mediScon auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben ist.

4. Zahlungsverzug

4.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden grundsätzlich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben. Wenn mediScon eine höhere oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist, sind die Verzugszinsen höher oder niedriger anzusetzen.

4.2 mediScon ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen und für die restliche Einstellung der Werbung Vorauszahlungen zu verlangen. Auch während der Werbungseinstellung kann mediScon die Auslieferung weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig machen, soweit begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vorliegen.

4.3 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von mediScon nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Aufträge von Agenturen

5.1 Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleitungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mediScon.

5.2 Für alle Aufträge, die über eine Werbeagentur erteilt werden, wird eine Mittlergebühr von 15% auf das Rechnungsnetto vergütet, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer.

6. Schaltung von Werbeflächen

6.1 mediScon stellt für die Schaltung von Werbeflächen eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen dieser technischen Standards ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht zugesichert.

6.2 Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den in der Preisliste ausgewiesenen Flächen und nach den dort beschriebenen Vorgaben oder nach individueller Absprache möglich.

6.3 mediScon ist berechtigt, Werbung, die nicht als solche erkennbar ist, mit dem Hinweis „Werbung" oder „Anzeige" zu kennzeichnen.

7. Einstellung der Werbung

7.1 Die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen muss bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn durch den Auftraggeber erfolgen. Die elektronischen Vorlagen müssen bei Anlieferung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein.

7.2 Folgende Dateiformate werden für die Werbebanner akzeptiert: GIF, HTML, DHTML. Etwaige Abweichungen sind mit mediScon unverzüglich nach Auftragsabschluss schriftlich oder per eMail abzustimmen. Die Pflicht von mediScon zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach der letztmaligen Verbreitung der Werbefläche.

7.3 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlich ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.

7.4 mediScon übernimmt keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der Werbefläche, wenn die Anlieferung des Werbematerials nicht ordnungsgemäß, insbesondere verspätet oder nachträglich oder ohne eindeutige Kennzeichnung, erfolgt. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden können, wird die vereinbarte Werbung dennoch in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial.

8. Ablehnungsbefugnis

8.1 mediScon behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbeflächen aufgrund ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen oder zu sperren. Solche Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Inhalte der Werbung gegen Gesetze, insbesondere das Heilmittelwerbegesetz, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen oder deren Veröffentlichung für mediScon unzumutbar ist. Unzumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn die Inhalte das Ansehen von mediScon schädigen könnten. Hierzu zählen beispielsweise Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln, grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildern oder die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

8.2 mediScon kann insbesondere auch ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels oder der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatz 1 erfüllt werden.

8.3 Die Ablehnung eines Werbeauftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

9. Haftung des Auftraggebers und Rechtegewährung

9.1 Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes, des Heilmittelwerberechtes sowie nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Dieser garantiert, dass er alle zur Schaltung der Werbeinhalte erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt mediScon von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte durch die Veröffentlichung der Werbeflächen frei und erstattet mediScon die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Darüber hinaus ist mediScon zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.

9.2 Der Auftraggeber überträgt mediScon sämtliche Rechte für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich im Internet erforderlicher urheberrechtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger Rechte, insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.

10. Gewährleistung von mediScon

10.1 mediScon gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf der einvernehmlich festgelegten Seite bzw. dem Bereich der Website und eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbeflächen.

10.2 Die Durchführung eines Werbeauftrags, der aus redaktionellen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ausfällt, kann nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt werden. Dies wird dem Auftraggeber zuvor mitgeteilt. Gleiches gilt, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Widerspricht der Auftraggeber der vorgesehenen Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Werktagen, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Für den Fall, dass die Werbeschaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder der Auftraggeber der Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit das Auftragsvolumen nicht bereits verbraucht ist. Die Produktionskosten der Werbeflächen werden nicht erstattet.

10.3 mediScon hat ferner ein absolutes Schieberecht, wenn Vereinbarungen mit anderen Werbepartnern geschlossen werden, die als Premium-Partner von mediScon in überdurchschnittlichem Maße beworben werden. Der Auftraggeber wird unverzüglich über diese Vereinbarung informiert. Ist der Auftraggeber mit der vorgeschlagenen Verschiebung nicht einverstanden, hat er Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit das Auftragsvolumen nicht bereits verbraucht ist.

10.4 mediScon gewährleistet dem Auftraggeber das im Auftrag ggf. festgelegte Volumen für den jeweils festgelegten Zeitraum. Hierzu bedient sich mediScon zur Schaltung der Werbeaufträge eines technischen Dienstleisters. Das Reporting findet aufgrund der Angaben dieses technischen Dienstleisters statt und stellt die zwischen mediScon und dem Auftraggeber gültige Grundlage für die Berechnung eines garantierten Volumens dar. Bei Unterlieferung findet eine Verrechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Tausend-Kontakt-Preise statt. Sollten die garantierten Ad-Impressions nach dieser Verrechnung noch nicht erfüllt sein, erhält der Auftraggeber eine Ersatzlieferung oder, soweit von mediScon bestimmt, eine Gutschrift über nicht geschaltetes Volumen.

11. Haftung von mediScon

11.1 mediScon haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von mediScon.

11.2 Mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 10.2 ist die Haftung von mediScon für höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse ausgeschlossen.

12. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag, einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon unberührt.

Stand: 06/2005


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