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ASIEN |
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Hier finden Sie eine alphabetische Länderliste mit den zuständigen nationalen Behörden.
China - China/Hong Kong - China/Macao - Indien - Indonesien - Israel - Japan - Korea - Malaysia - Malediven - Nepal - Philippinen - Singapur - Sri Lanka - Thailand - Türkei
Scrollen Sie sich durch diese Seite oder klicken Sie auf das entsprechende Land, um direkt an die gewünsche Information zu kommen.
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China
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Die Einfuhr ist mit einer Bewilligung erlaubt.
zuständige Behörde: State Drug Administration No. 38A, Beilishilu Beijing, China 100810
Tel.: +86 - 10 - 8836 3244 Fax: +86 - 10 - 6833 6683 eMail: sdadcd(at)public.fhnet.ch.net
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Hong Kong
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Die Einfuhr mit Bewilligung ist erlaubt. Die Bewilligung muss auf Verlangen jederzeit vorgezeigt werden können.
zuständige Behörde: Chief Pharmacist Pharmaceutical Service Department of Health 3/F Public Health Laboratory Centre 382 Nam Cheong Street Kowloon, Hong Kong SAR
Tel.: +852 - 2319 8500 Fax: +852 - 2834 5117
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Indien
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Die Einfuhr ist mit Bewilligung erlaubt. Der Antrag auf Bewilligung muss folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Patienten - Zweck und Aufenthaltsdauer in Indien - Kopie des Arztzeugnisses mit Angabe der Behandlungsdauer - Bezeichnung, Menge und Handelsform des Betäubungsmittels - Name des voraussichtlichen indischen Einreisezollortes - Flugnummer und Ankunftsdatum / -zeit - Passnummer und Gültigkeitsdauer des Passes - Name und Adresse der Kontaktpersonen in Indien - eine unterzeichnete Bestätigung, dass die nicht gebrauchten Medikamente bei Ausreise ausgeführt werden.
zuständige Behörde: Narcotics Commissioner 19, The Mall Road, Morar Gwalior - 474006 Madhya Pradesh, India
Tel.: +91 - 751 - 36 81 21 Fax: +91 - 751 - 36 81 11
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Indonesien
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Die Einfuhr mit einer Bewilligung ist erlaubt. Bewilligungsgesuche müssen folgende Informationen beinhalten: - Arztzeugnis - zuständiger Arzt in Indonesien - Patientenangaben (Name, Vorname, Geschlecht, Alter) - Angaben zum Medikament (Produktname, Wirkstoff, Packungsgröße, Dosierung, Gesamtmenge, Hersteller, Ursprungsland, Importeur,...)
zuständige Behörde: Director General for Drug and Food Control Ministry of Health Jalan Percetakan Negara 23 Jakarta 10560, Indonesia
Tel.: +62 - 21 - 42 47 608 oder 42 01 511 Fax: +62 - 21 - 42 07 683
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Israel
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Die Einfuhr ist mit Arztzeugnis (bei Angabe der mitzuführenden Menge) und einer Bewilligung der Gesundheitsbehörde des Ursprungslandes für 31 Tage erlaubt.
zuständige Behörde: The Pharmaceutical Administration Ministry of Health P.O.Box 1176 Jerusalem 91010, Israel
Tel.: +972 - 2 - 568 12 12 Fax: +972 - 2 - 672 58 20
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Japan
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Die Einfuhr ist mit einem englischsprachigen Arztzeugnis und einer Bewilligung erlaubt. das Antragsformular muss bei der zuständigen japanischen Behörde bestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat. Die Einfuhr von Methadon ist nicht erlaubt.
zuständige Behörde: Narcotics Division Ministry of Health and Welfare, Japan 1-2-2 Kasumigaseki Chiyoda-ku Tokyo 100-8045, Japan
Tel.: +81 - 3 - 35 03 1711 Fax: +81 - 3 - 35 01 0034
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Korea
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zuständige Behörde: Director Narcotics Control Division Korea Food and Drug Administration 5, Nikbun-Dong Eunpyung-ku Seoul 122-704, Republic of Korea
Tel.: +82 - 2 - 38 01 855 Fax: +82 - 2 - 35 48 620
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Macao / China
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Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis für 30 Tage erlaubt.
zuständige Behörde: Pharmaceutical Affairs of Macao Medical and Health Department Av. Sidònio Paris No 49 Edf. Wa lan, Macao
Tel.: +853 - 598 35 25 Fax: +853 - 52 40 16
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Malaysia
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Die Einfuhr ist mut einem Arztzeugnis für einen Monat erlaubt. Medikamente müssen grundsätzlich bei der Einreise deklariert werden!
zuständige Behörde: Director Pharmaceutical Services Ministry of Health Perkim Building, 11th Floor Ipoh Road 51200 Kuala Lumpur, Malaysia
Tel.: +60 - 3 - 40 41 29 58 Fax: +60 - 3 - 40 45 73 87 WEB: http://www.pharmacy.gov.my
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Malediven
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Die Einfuhr ist bei Bewilligung erlaubt. Die maledivische Gesetzgebung sieht für Delikte mit Betäubungsmitteln sehr harte Strafen vor!
zuständige Behörde für Betäubungsmittel: Narcotics Control Board Ghazee Building Ameer Ahmed Magu Malé, Maledives
Tel.: +960 - 31 240 Fax: +960 - 31 2057
zuständige Behörde für psychotrope Stoffe: Ministry of Health Malé, Maledives
Tel.: +960 - 32 8887 Fax: +960 - 32 8889
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Nepal
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Die Einfuhr ist nicht erlaubt! Bestimmte Medikamente können aufgrund eines entsprechenden Zeugnisses eines in Nepal registrierten Arztes im Lande bezogen werden. Nähere Informationen erteilt die zuständige Behörde Nepals. Klienten von mediScon erhalten auf Anfrage bereits von uns entsprechende Informationen.
zuständige Behörde: Joint Secretary Narcotic Drugs Control Division Ministry of Health Singhadarbar Kathamandu, Nepal
Tel.: +977 - 1 - 22 94 01 Fax: +977 - 1 - 22 51 56
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Philippinen
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Di Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis und einer Bewilligung erlaubt. Der Antrag auf Bewilligung muss das Ein- und Ausreisedatum enthalten. Das Arztzeugnis muss bestätigen, dass der Patient das Medikament benötigt.
zuständige Behörde: Executive Director Dangerous Drug Board P.O.Box 3682 Manila, Philippines
Tel.: +63 - 2 - 52 73 223 Fax: +63 - 2 - 52 73 215 eMail: danboard(at)info.com.ph
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Singapur
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Die Einfuhr ist mit einer Bewilligung erlaubt. Der Antrag auf Bewilligung muss folgende Angaben enthalten: - Flugnummer, Ankunftsdatum und Aufenthaltsdauer in Singapur - Markenname und Wirkstoffe des Medikaments - Dosierung des Medikaments - ärztliche Diagnose undärztliche Bestätigung, dass der Patient auf das Medikament angewiesen ist - Mengenindikation der zu importierenden Medikamente Eine Genehmigung wird per Fax oder Post erteilt. Bewilligungsanträge sollten mindestens zwei Wochen vor der Einreise gestellt werden.
zuständige Behörde: Division of Manufacturing and Quality Audit Centre for Pharmaceutical Administration Health Sciences Authority No. 2 Jalan Bukit Merah Singapore 169 547
Tel.: +65 - 632 555 94 Fax: +65 - 632 556 50 eMail: hsa_info(at)hsa.gov.sg
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Sri Lanka
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zuständige Behörde für Betäubungsmittel: Medical Supplies Division 357, Deans Road Colombo 10, Sri Lanka
Tel.: +94 - 1 - 69 41 11 Fax: +94 - 1 - 69 70 96
zuständige Behörde für psychotrope Stoffe: Cosmetics Drugs and Devices Authority Ministry of Health 120, Norris Canal Road Colombo 10, Sri Lanka
Tel.: +94 - 1 - 69 51 73 Fax: +94 - 1 - 68 97 04
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Thailand
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Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis bzw. mit einer Bewilligung (z.B. für Methadon) für 30 Tage erlaubt. Für bestimmte Substanzen (z.B. Methadon) muss vorab ein Antrag auf Bewilligung beim thailändischen Generalkosnulat eingereicht werden. dem Antrag muss ein Arztzeugnis in englischer Sprache mit folgenden Angaben beigelegt werden: - genaue Bezeichnung des Medikaments mit Wirkstoffangabe - Dosierung und ggf. Anzahl der mitgeführten Tabletten - genaue Angaben über Beginn und Ende des Aufenthaltes - Adresse des Arztes mit Unterschrift Der Reisende sollte das Zeugnis immer zusammen mit dem Medikament aufbewahren.
zuständige Behörde: Secretary General Food and Drug Administration Ministry of Health Tiwanond Road Nonthaburi Province 11000, Thailand
Tel.: +66 - 2 - 59 07 345 Fax: +66 - 2 - 59 08 471
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Türkei
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Die Einfuhr mit einer Bewilligung ist erlaubt. Aktuelle Angaben zu Methadon liegen mediScon derzeit nicht vor, bitte erfragen Sie dieses beim Konsulat oder bei der zuständigen Behörde!
zuständige Behörde: General Directorate of Pharmaceuticals Departement of Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Ministry of Health Ankara, Turkey
Tel.: +90 - 312 - 23 02 794 Fax: +90 - 312 - 23 01 610
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